Anlage 2 VwFAngAusbV 1999
(Fundstelle: BGBl. I 1999, S. 1036 - 1037)
Erstes Ausbildungsjahr
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele a bis d,
Kommunikation und Kooperation, Lernziele b bis d,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele e und f,
Informations- und Kommunikationssysteme,
Haushaltswesen
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele c und d,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
Umweltschutz,
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele g und h,
Beschaffung
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele c bis f,
Informations- und Kommunikationssysteme
Zweites Ausbildungsjahr
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
Rechnungswesen, Lernziele a, c und d,
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
Informations- und Kommunikationssysteme,
Beschaffung
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition fortzuführen.
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, e und f,
Personalwesen
Informations- und Kommunikationssysteme
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
Informations- und Kommunikationssysteme
Fachrichtung Bundesverwaltung Drittes Ausbildungsjahr
In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
5.1
Rechnungswesen, Lernziele b und e,
1.4
2
3
Rechnungswesen, Lernziele a, c und d,
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen.
1.3
1.3
2
3
6
In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen fortzuführen. ----- 1) Abschnitt I 2) Abschnitt II
1.1
Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes
3
4
7